-Ausbildung aus einer Hand-
Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäfigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.
Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.
Zum Ausbildungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions– und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.
Weiter Informationen erhalten Sie hier: DGUV Information 205-023.
Die Brandschutzunterweisung ist für Betriebsangehörige von Industriebetrieben, Verkaufs- und Versammlungsstätten aber auch von Krankenhäusern, Schulen u.ä. Einrichtungen durchzuführen.
Bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach ist in Abständen von höchstens 2 Jahren über die Lage und Bedienung der Feuerlöschgeräte, der Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen sowie über die Brandschutzordnung zu belehren.
Die Brandschutzschulung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.